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Online Verwaltung

Sie sind Mieter von Lamo Immobilien und haben einen Wohnungsschlüssel verloren oder müssen uns einen Schaden melden?

Sie finden online die gängigsten Formulare für Ihre Anliegen.

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FAQs

Hier finden Sie die Antworten auf die uns meistgestellten Fragen:

Wie wird richtig gelüftet?

Die Fenster sollten drei- bis fünfmal täglich während fünf bis sechs Minuten vollständig geöffnet werden (Querlüftung). So wird in kurzer Zeit viel Luftfeuchtigkeit abgeführt, ohne den unnötigen Verlust der Heizenergie. Zusätzliches Lüften empfiehlt sich nach dem Kochen, Duschen und Baden sowie nach Benützung der Waschküche. Zu langes Lüften kühlt die Wände unnötig aus und fördert die Bildung von Schimmelpilz. Feuchte Raumluft soll nicht in andere Räume, sondern direkt nach draussen geleitet werden.

Ist Dauerlüften in Kippstellung empfehlenswert?

Dauerlüften ist nur in der warmen Jahreszeit zu empfehlen. Trotzdem nehmen Sie hin und wieder ein Querlüftung vor. Im Winter sollte auf das Lüften in Kippstellung (auch in Keller, Garage etc.) generell verzichtet werden. Kondensschäden lassen sich vermeiden. Zudem geht wertvolle Heizenergie nicht verloren.

Was soll man unternehmen, wenn sich Kondenswasser auf der Fensterinnenseite bildet?

Kondenswasser auf der Innenscheibe kann sich gelegentlich bei Isolierglas-Fenstern bilden. Dies ist ein Merkmal guter Fenster, aber gleichzeitig ein Anzeichen, dass die Raumluft zu feucht ist. Also, dringend lüften!

Warum bildet sich hinter dem Schrank Kondenswasser?

In Wandecken, Nischen und an Oberflächen von Aussenwänden mit eng anstehenden Möbeln kann eine ungenügende Luftzirkulation zu einer Abkühlung führen. Kondenswasser entsteht. Darum gilt: Möbel nicht zu nah an die Aussenwand stellen | Abstand mindestens 10 cm.

Was ist der Referenzzinssatz und wie stellt sich dieser zusammen?

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken in der Schweiz. Der aktuelle Stand des Referenzzinssatzes wird vierteljährlich durch das Bundesamt für Wohnungswesen mitgeteilt. Der Referenzzinssatz ist massgebend für Mietzinsanpassungen in bestehenden unbefristeten Mietverhältnissen (Art. 13 VMWG).

Was passiert wenn der Referenzzinssatz steigt?

Die Vermieterschaft darf den Mietzins erhöhen, wenn die Teuerung steigt, der Referenzzinssatz angehoben worden ist, die Unterhalts- und Betriebskosten tatsächlich angestiegen sind (Allgemeine Kostensteigerung) oder grössere Umbauten oder Renovationen gemacht worden sind.

Die Vermieterschaft teilt die Mietzinserhöhung auf einem amtlichen Formular mit. Sie muss mindestens 10 Tage vor Beginn der ordentlichen Kündigungsfrist bei der Mieterschaft eintreffen. Für eine Anfechtung haben Mieter*innen 30 Tage Zeit. Wer die Frist zur Anfechtung verpasst, muss künftig die höhere Miete bezahlen.

Muss ein Mietzinsdepot hinterlegt werden?

Im Mietvertrag wird in der Regel ein Mietzinsdepot, auch Kaution genannt, vereinbart. Bei Wohnungen darf das Depot höchstens drei Monatsmieten betragen. Das Depot muss spätestens bei Mietantritt überwiesen werden.

Das Depot muss auf ein Mietzinskautionskonto einbezahlt werden, das ausschliesslich auf den Namen der Mieterschaft lautet. Als Mieterschaft müssen Sie den Antrag zur Eröffnung des Mietkautionskontos unterzeichnen. Die Überweisung erfolgt durch einen speziellen Einzahlungsschein der Bank.

Die Rückerstattung des Depots erfolgt nach Erstellung der Schlussrechnung, in der auch noch offenen Heiz- und Nebenkosten abgerechnet werden können.

Ich möchte ausserterminlich kündigen, wie muss ich vorgehen?

Teilen Sie der Vermieterschaft möglichst frühzeitg und schriftlich per Einschreiben mit, dass Sie ausserterminlich ausziehen möchten und eine Nachmieterschaft suchen.

Lassen Sie sämtliche Interessent*innen, die die Wohnung zu den gleichen Bedingungen übernehmen möchten, das Anmeldeformular ausfüllen und der Vermieterschaft zukommen.

Die Nachmieterschaft muss zahlungsfähig (solvent), zumutbar und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Als zahlungsfähig gilt eine Person, wenn sie in der Lage ist, die Miete vollständig und pünktlich einzuzahlen.

Die Vermieterschaft ist nicht verpflichtet, eine Nachmieterschaft zu akzeptieren. Lehnt sie jedoch eine zumutbare und zahlungsfähige Nachmieterschaft ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Und zwar auf den Zeitpunkt hin, auf den die Nachmieter das Mietverhältnis übernommen hätte.

Nach Unterzeichnung des Mietvertrages mit einer solventen Nachmieterschaft werden Sie durch die Vermieterschaft aus dem Mietverhältnis entlassen. Diese Information erfolgt immer schriftlich.

Muss ich meinen Vermieter informieren, wenn ich meine Wohnung untervermiete?

Die Untervermietung ist von der Zustimmung der Vermieterin abhängig. Diese darf sie jedoch nicht beliebig, sondern nur dann verweigern, wenn

- der Mieter sich weigert, ihre Bedingungen der Untermiete bekannt zu geben

- der Hauptmieter von dem Untermieter eine übersetzte Miete verlangt

- dem Haupvermieter aus der Vermietung der Sache wesentliche Nachteile entstehen (Überbelegung, Umnutzung)

Wie kündige ich meine Wohnung fristgerecht?

Das Kündigungsschreiben muss eingeschrieben an die Vermieterschaft gesendet werden.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müssen sämtliche Mitmieter*innen die Kündigung unterschreiben. Die Kündigung einer Familienwohnung, die von einem Ehepaar oder Paar in eingetragener Partnerschaft bewohnt wird, müssen in jedem Fall beide Partner*innen unterzeichnen. Dies sogar dann, wenn nur eine der Personen den Mietvertrag unterschrieben hat. 

Beim Kündigungstermin handelt es sich um den Zeitpunkt, auf den das Mietverhältnis endet. Der Kündigungstermin richtet sich nach dem Mietvertrag. Finden sich dort keine Angaben dazu, gelten die ortüblichen Termine. Unbedingt eingehalten werden muss die Kündigungsfrist, die bei Wohnungen mindestens drei, bei Geschäftslokalen sechs Monate beträgt.

Kontaktieren Sie uns!

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